Wirtschaftsmediation für Unternehmen und Organisationen

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Mediation ist ein Verfahren, in dem eine externe, allparteiliche Person (Mediator) bei Konflikten und schwierigen Verhandlungen zwischen den Beteiligten vermittelt.

Der Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, auf Grundlage ihrer Interessen und Bedürfnisse neue Handlungsalternativen, Strategien und Lösungen zu finden.

Interne Mediation

Unternehmen und Organisationen können Mediation bei internen Konflikten einsetzen, u.a.

  • innerhalb der Geschäftsführung, zwischen Führungskräften, zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung, zwischen einzelnen Mitarbeitern, zwischen Mitarbeitern und Führungskräften sowie zwischen Abteilungen und Teams
  • bei arbeitsrechtlichen Konflikten, bei Streit am Arbeitsplatz, bei Vertragsgestaltungen und -störungen, im Rahmen von Change-Management-Prozessen, bei Standortwechseln, im Rahmen von Teamentwicklungen und bei Unternehmensnachfolgen

Externe Mediation

Unternehmen und Organisationen können Mediation bei externen Konflikten einsetzen, u.a.

  • mit anderen Unternehmen, zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften, zwischen Geschäftspartnern, Herstellern und Zulieferern, Kunden
  • bei Vertragsverhandlungen, bei Konflikten um Vertragsauslegungen, Fusionen, Konflikten um Standorte und Risikopotenziale

Ablauf der Mediation

  1. Auftragsklärung: Rahmenbedingungen, Regeln und gemeinsame Mediationsvereinbarung
  2. Themen-/ Sachverhaltssammlung: Standpunkte und Sichtweisen klären, Strukturierung für die weitere Bearbeitung
  3. Positionen und Interessen herausarbeiten: Information und Darlegung der Sichtweisen, Offenlegung der Interessen
  4. Lösungsoptionen: Entwicklung von Lösungen und Lösungsvarianten
  5. Abschlussvereinbarung: Regelung der Umsetzung der gemeinsam gefundenen Lösung
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Grundsätze der Mediation

Freiwilligkeit

Die Parteien (Medianten) nehmen freiwillig und ohne Druck an dem Verfahren teil. Das Mediationsverfahren als Ganzes und die Teilnahme jedes Einzelnen kann auf Wunsch jederzeit beendet werden.

Selbstbestimmung und Verantwortung

Die Parteien bestimmen die Lösung und setzen diese um.

Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator ist als neutraler Dritter und aktiver Begleiter bei der Lösungsfindung der Allparteilichkeit verpflichtet, d.h. er sorgt für einen angemessenen Kräfteausgleich zwischen den Medianten.

Vertraulichkeit

Alle Parteien des Mediationsverfahrens verpflichten sich, Sachverhalte, die im Rahmen der Mediation zutage treten, vertraulich zu behandeln.

Ergebnisoffenheit

Durch das Einlassen auf die Methodik der Mediation werden neue, unerwartete, kreative Lösungsansätze ermöglicht.

Zukunftsorientierung

Anders als Gerichtsprozesse ist das Mediationsverfahren sehr stark an der Zukunft orientiert. Es wird zwar geklärt, was in der Vergangenheit geschah, jedoch wird diese Sicht verlassen, um nur noch auf die Zukunft und ihre Möglichkeiten zu blicken.

Vorteile einer Konfliktbeilegung durch Mediation

Ausgangspunkt der Mediation ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner mit der Unterstützung durch einen neutralen Vermittler fähig sind, für beide Seiten akzeptable Konfliktlösungen selbst zu erarbeiten. Es werden also keine Lösungen von außen aufgedrückt, denn wenn die Kontrahenten die zu ihnen passenden Lösungen selbst gefunden und entwickelt haben, werden die getroffenen Vereinbarungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eingehalten.

Jeder Teilnehmer muss einem Lösungsansatz zustimmen und das heißt, es gibt letztendlich keinen Verlierer. Mediation setzt auf die Eigenverantwortlichkeit aller am Streit beteiligten Parteien.

Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation bringt zudem ganz erhebliche Kosten- und Zeitvorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren – ganz abgesehen von den großen Risiken bezüglich des zu erwartenden Urteils, die der Klageweg vor Gericht immer beinhaltet.

Auch eine Schlichtung, wie sie bei Tarifverhandlungen oder im Handwerksbereich eingesetzt wird, hat gegenüber der Mediation im privaten oder unternehmerischen Bereich immer den Nachteil, dass der Schlichter sich, anders als ein Mediator, selbst in die Lösungssuche einbringt und den beteiligten Parteien sogenannte Kompromisse vorschlägt.